Die Verbreitung von MultiMediaInhalten trägt sehr viel zu einem guten Google Ranking bei.
Wenn Ihre Bild - oder Filmdateien einmal im Netz gespeichert sind verbreiten sie sich unaufhaltsam weiter.
Es muss aber nicht immer ein teurer Videofilm sein. Aus Einzelfotos kann man heutzutage mittels moderner Bildbearbeitungssoftewareprogramme sehr schöne vertonte Webspots erstellen, die auch über die jeweiligen Angebote informieren.
Ein Webspot aus Einzelfotos stellt Ihr Haus bzw. Ihr Angebot modern und innovativ vor. Der Spot eignet sich für folgende Einsatzbereiche.
- für die eigene Internetseite
- Messeauftritte
- Powerpoint-Präsentationen
- auf vielen Internetseiten:
www.globocam.tv
www.altenpflege-tv.info
- Videoportale
(zB: www.youtube.de, www.video.google.de, www.sevenload.de, www.kewego,de, www.clipfish.de www.myvideo.de, www.tv1.at, etc.)
Wir benötigen von Ihnen:
1) 15 Zeilen Text
2) 20 - 25 Fotos von Ihrem Hotel
Wir bieten Ihnen:
1) Webspoterstellung von ca. 2 Minuten Länge inkl. Vertonung mit Sprecher & abgabenfreier Musik
2) Ein Jahr kostenlose Integration Ihres Filmes & Vermarktung Ihres Hotels auf www.globocam.tv und www.altenpflege-tv.info
Preis:
- Fixpreis: Euro 990,- zzgl. Mwst.
Vorteile zu klassischen Filmaufnahmen:
- keine aufwendigen Dreharbeiten vor Ort
- keine Anfahrtszeiten für ein Drehteam
- Wetter- und Jahreszeiten unabhängige Produktion
- Fotoänderungen jederzeit möglich (zB neuer Wellnessbereich oder neu renovierte Zimmer)
- geringer Zeitaufwand für Sie (nur Textverfassung und Fotoversand an uns)
- kostengünstig ! da Fotomaterial meist vorhanden ist.
Hier erreichen Sie uns:
Ute Scheel
Filmproduktion / Filmumwandlungen / IT-Datenbanken /
Vermittlungsservice
Krückenweg 114
44225 Dortmund
0231 - 22630504
Mittwoch, 29. Oktober 2008
Montag, 20. Oktober 2008
Dienstag, 16. September 2008
Streaming
Video Streams erhöhen die Werbewirkung
Eine Studie von Yahoo! Deutschland untersucht, wie die vier getesteten Rich Media Ads – Expandable Ad, Reverse Expandable, Video Rectangle und Video Stream – mit Blick auf Überzeugungsleistung und Differenzierung gegenüber klassischer Online-Werbung (Rectangle) kommunizieren und welche Akzeptanz die einzelnen Werbeformate bei den Nutzern erfahren.
Den Erfolg von Online-Werbung zweifelt mittlerweile niemand mehr an. Doch welche Art von Werbemittel bringt den größten Werbeerfolg im Internet? Wirken eher einfache Bilder oder aufwändig animierte Video Streams? Diese Fragen vieler Werbetreibender und Agenturen beantwortet jetzt die aktuelle Studie „Yahoo! Rich Media – flash-basierte Werbeformate“ von Yahoo! Deutschland. Am Beispiel der Online-Werbung eines der führenden Online-Reiseanbieters sowie eines Versandhandelsunternehmens wurden Wirkung und Nachhaltigkeit verschiedener Rich Media-Formate und klassischer Online-Werbeformate untersucht. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Video Stream erzielt mit Abstand die höchste Aufmerksamkeit sowie eine nachhaltigere Erinnerungsleistung bei den Internetnutzern.
Je animierter das Werbemittel, desto größer die Wirkung
Die Kombination von Audio und Video erreicht hohe Aufmerksamkeit: Durch den Einsatz von bewegten Bildern und Ton haben Rich Media-Formate das Potenzial, die Aufmerksamkeit von bis zu 100 Prozent der Nutzer auf sich zu ziehen – bei Rectangles liegt die Wahrnehmung nach 60 Sekunden bei 65 Prozent, bei Video Streams nehmen dagegen alle User das Werbemittel wahr. Ferner steigert sich die Verweildauer durch Animation in einem Werbemittel auch entscheidend. Das bewirkt, dass die Aufmerksamkeit stärker auf das beworbene Produkt gelenkt wird: Verharrt der Nutzer auf einem Rectangle gerade einmal zwei Sekunden, so verfolgt er das Video durchschnittlich mehr als zwölf Sekunden. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Zeit zur Verfügung steht, detaillierte Produktinformationen und die Imagebotschaft zu transportieren. Ebenso steigen die Erinnerungswerte mit zunehmendem Animierungsgrad: Während sich an eine Werbung im Rectangle-Format ungestützt 13 Prozent erinnern, rangiert der Prozentsatz bei Video Streams und Video Retangle zwischen 40 und 44 Prozent. Darüber hinaus können die animierten Werbemittel den Konsumenten in eine Produktwelt „hineinziehen“ und diese mit positiven Emotionen besetzen.
Im Vergleich aller getesteten Werbemittel hat sich der Video Stream durchgesetzt, da er ein hohes Aufmerksamkeits- und Faszinationspotenzial besitzt. Unabhängig vom Inhalt wirken die Video-Werbemittel durch die Einbindung von Bewegtbild bei den Befragten nicht nur dynamisch, sondern auch modern, originell und innovativ. Die Werbemittel werden dadurch mit einem vergleichsweise hohen Interesse wahrgenommen, so dass sich Werbeformen mit integriertem Video tiefer im Gedächtnis verankern. Im Vergleich zu klassischen oder wenig animierten Werbemitteln wirken Rich Media Ads besonders nachhaltig, was sich nicht nur positiv auf die Erinnerungsleistung auswirkt, sondern auch einen positiven Effekt auf die Image-Beurteilung der Marken hat.
Video Streams – effektiv und per Mausklick aktiviert
Erhöhen lässt sich die initiale Aufmerksamkeit für die Video Ads noch durch Formate, die automatisch beim Öffnen der Seite auch Ton abspielen, beziehungsweise die durch ein „Mouse Over“ – also bei einer Bewegung der Maus über das Werbemittel – akustisch aktiviert werden. Besonders gut funktioniert dies bei dezenter Musik oder Jingles mit hohem Wiedererkennungswert.
Heiko Genzlinger, Commercial Director von Yahoo! Deutschland, erläutert die Vorteile von flash-basierten Werbeformaten: „Die Werbewirkung im Internet lässt sich durch den Einsatz von Bewegtbildern eindeutig erhöhen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Video- und Audio-Werbemittel harmonisch miteinander kombiniert werden, um die User emotional abzuholen und sie in die jeweilige Markenwelt eintauchen zu lassen. Aber nicht nur das hohe emotionale Involvement spricht für den Einsatz von Rich Media Ads, sondern auch die Fähigkeit, komplexere Botschaften zu transportieren, da die Betrachtungsdauer bei Video Ads deutlich höher ist und via Ton und Bewegtbild mehr Informationen vermittelt werden können.“ Neben den Vorteilen des Formats stellt Genzlinger das wachsende Interesse von allen Seiten heraus: „In den letzten Monaten haben wir bei Yahoo! eine kontinuierlich steigende große Nachfrage an Bewegtbildern quer durch alle Produkte feststellen können. Allein in Deutschland wurden mehr als 14 Millionen Videos gestreamt.1 Wir sehen dabei natürlich auch gleichzeitig eine entsprechende Nachfrage seitens der Werbetreibenden, die den Konsumenten hier direkt folgen und ihre Werbebotschaften in Form des eher neuen Werbeformats in einem attraktiven Umfeld kommunizieren wollen.“
Design der Studie
Die Studie „Yahoo! Rich Media“ wurde vom Forschungs- und Beratungsunternehmen phaydon | research+consulting, Köln, im Auftrag von Yahoo! Deutschland im Dezember 2007 durchgeführt. Dafür wurden 240 Testpersonen mittels Blickaufzeichnung beim Surfen beobachtet, wie sie die klassischen Werbemittel (z.B. Rectangle) und die vier Rich Media-Werbeformate Expandable Ad, Reverse Expandable, Video Rectangle und Video Stream beim Surfen auf yahoo.de wahrnehmen. Anschließend wurden qualitative Interviews zur Erfassung der Kommunikationsleistung durchgeführt. Die Probanden, die zu je 50 Prozent aus Männern und Frauen sowie zu 50 Prozent aus erfahrenen und ungeübten Internet-Usern bestanden, wurden dabei auch zur generellen Akzeptanz der Werbemittel befragt.
Ihre Redaktion
Ute Scheel
Eine Studie von Yahoo! Deutschland untersucht, wie die vier getesteten Rich Media Ads – Expandable Ad, Reverse Expandable, Video Rectangle und Video Stream – mit Blick auf Überzeugungsleistung und Differenzierung gegenüber klassischer Online-Werbung (Rectangle) kommunizieren und welche Akzeptanz die einzelnen Werbeformate bei den Nutzern erfahren.
Den Erfolg von Online-Werbung zweifelt mittlerweile niemand mehr an. Doch welche Art von Werbemittel bringt den größten Werbeerfolg im Internet? Wirken eher einfache Bilder oder aufwändig animierte Video Streams? Diese Fragen vieler Werbetreibender und Agenturen beantwortet jetzt die aktuelle Studie „Yahoo! Rich Media – flash-basierte Werbeformate“ von Yahoo! Deutschland. Am Beispiel der Online-Werbung eines der führenden Online-Reiseanbieters sowie eines Versandhandelsunternehmens wurden Wirkung und Nachhaltigkeit verschiedener Rich Media-Formate und klassischer Online-Werbeformate untersucht. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Video Stream erzielt mit Abstand die höchste Aufmerksamkeit sowie eine nachhaltigere Erinnerungsleistung bei den Internetnutzern.
Je animierter das Werbemittel, desto größer die Wirkung
Die Kombination von Audio und Video erreicht hohe Aufmerksamkeit: Durch den Einsatz von bewegten Bildern und Ton haben Rich Media-Formate das Potenzial, die Aufmerksamkeit von bis zu 100 Prozent der Nutzer auf sich zu ziehen – bei Rectangles liegt die Wahrnehmung nach 60 Sekunden bei 65 Prozent, bei Video Streams nehmen dagegen alle User das Werbemittel wahr. Ferner steigert sich die Verweildauer durch Animation in einem Werbemittel auch entscheidend. Das bewirkt, dass die Aufmerksamkeit stärker auf das beworbene Produkt gelenkt wird: Verharrt der Nutzer auf einem Rectangle gerade einmal zwei Sekunden, so verfolgt er das Video durchschnittlich mehr als zwölf Sekunden. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Zeit zur Verfügung steht, detaillierte Produktinformationen und die Imagebotschaft zu transportieren. Ebenso steigen die Erinnerungswerte mit zunehmendem Animierungsgrad: Während sich an eine Werbung im Rectangle-Format ungestützt 13 Prozent erinnern, rangiert der Prozentsatz bei Video Streams und Video Retangle zwischen 40 und 44 Prozent. Darüber hinaus können die animierten Werbemittel den Konsumenten in eine Produktwelt „hineinziehen“ und diese mit positiven Emotionen besetzen.
Im Vergleich aller getesteten Werbemittel hat sich der Video Stream durchgesetzt, da er ein hohes Aufmerksamkeits- und Faszinationspotenzial besitzt. Unabhängig vom Inhalt wirken die Video-Werbemittel durch die Einbindung von Bewegtbild bei den Befragten nicht nur dynamisch, sondern auch modern, originell und innovativ. Die Werbemittel werden dadurch mit einem vergleichsweise hohen Interesse wahrgenommen, so dass sich Werbeformen mit integriertem Video tiefer im Gedächtnis verankern. Im Vergleich zu klassischen oder wenig animierten Werbemitteln wirken Rich Media Ads besonders nachhaltig, was sich nicht nur positiv auf die Erinnerungsleistung auswirkt, sondern auch einen positiven Effekt auf die Image-Beurteilung der Marken hat.
Video Streams – effektiv und per Mausklick aktiviert
Erhöhen lässt sich die initiale Aufmerksamkeit für die Video Ads noch durch Formate, die automatisch beim Öffnen der Seite auch Ton abspielen, beziehungsweise die durch ein „Mouse Over“ – also bei einer Bewegung der Maus über das Werbemittel – akustisch aktiviert werden. Besonders gut funktioniert dies bei dezenter Musik oder Jingles mit hohem Wiedererkennungswert.
Heiko Genzlinger, Commercial Director von Yahoo! Deutschland, erläutert die Vorteile von flash-basierten Werbeformaten: „Die Werbewirkung im Internet lässt sich durch den Einsatz von Bewegtbildern eindeutig erhöhen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Video- und Audio-Werbemittel harmonisch miteinander kombiniert werden, um die User emotional abzuholen und sie in die jeweilige Markenwelt eintauchen zu lassen. Aber nicht nur das hohe emotionale Involvement spricht für den Einsatz von Rich Media Ads, sondern auch die Fähigkeit, komplexere Botschaften zu transportieren, da die Betrachtungsdauer bei Video Ads deutlich höher ist und via Ton und Bewegtbild mehr Informationen vermittelt werden können.“ Neben den Vorteilen des Formats stellt Genzlinger das wachsende Interesse von allen Seiten heraus: „In den letzten Monaten haben wir bei Yahoo! eine kontinuierlich steigende große Nachfrage an Bewegtbildern quer durch alle Produkte feststellen können. Allein in Deutschland wurden mehr als 14 Millionen Videos gestreamt.1 Wir sehen dabei natürlich auch gleichzeitig eine entsprechende Nachfrage seitens der Werbetreibenden, die den Konsumenten hier direkt folgen und ihre Werbebotschaften in Form des eher neuen Werbeformats in einem attraktiven Umfeld kommunizieren wollen.“
Design der Studie
Die Studie „Yahoo! Rich Media“ wurde vom Forschungs- und Beratungsunternehmen phaydon | research+consulting, Köln, im Auftrag von Yahoo! Deutschland im Dezember 2007 durchgeführt. Dafür wurden 240 Testpersonen mittels Blickaufzeichnung beim Surfen beobachtet, wie sie die klassischen Werbemittel (z.B. Rectangle) und die vier Rich Media-Werbeformate Expandable Ad, Reverse Expandable, Video Rectangle und Video Stream beim Surfen auf yahoo.de wahrnehmen. Anschließend wurden qualitative Interviews zur Erfassung der Kommunikationsleistung durchgeführt. Die Probanden, die zu je 50 Prozent aus Männern und Frauen sowie zu 50 Prozent aus erfahrenen und ungeübten Internet-Usern bestanden, wurden dabei auch zur generellen Akzeptanz der Werbemittel befragt.
Ihre Redaktion
Ute Scheel
Samstag, 19. Juli 2008
Arztbewertungsportale im Internet
Neben den bereits vorgestellten Onlineprangern bieten neuerdings zahlreiche Bewertungsportale die Möglichkeit, z.B. auch die Leistungen des eigenen Arztes zu bewerten.
Auch hier haben Stalker die Möglichkeit Schmähkritik / Verleumdungen einzubringen.
Zitat:
Die Welt-Online berichtet über Internetportale, in denen Patienten Mediziner und Gesundheitseinrichtungen – oftmals anonym – beurteilen können.
„Sehr unfreundlich, lange Wartezeiten, absolut nicht kompetent“ wird z.B. ein vernichtendes Urteil über einen niedergelassenen Arzt in Norddeutschland zitiert, das sich auf dem Internetportal „Topmedic“ finden soll (www.topmedic.de). Während die Ärzte namentlich genannt werden, kann jeder Patient die Bewertung anonym abgeben. Weitere Portale finden sich z.B. auf www.arztspiegel.de und www.pflege-ampel.de.
Zitat Ende
Viele negative Bewertungen können den Umsatz verringern, egal bei welchem Dienstleister. Ein Dienstleister sollte somit immer darauf achten, daß er im Internet gut bewertet wird und er sollte sich notfalls mit juristischen Mitteln gegen unsachliche und oder beleidigende Eintragungen zur Wehr setzen.
Nur was ist, wenn die Eintragungen anonym erfolgt sind ?
Infovideo dazu.
Auch hier haben Stalker die Möglichkeit Schmähkritik / Verleumdungen einzubringen.
Zitat:
Die Welt-Online berichtet über Internetportale, in denen Patienten Mediziner und Gesundheitseinrichtungen – oftmals anonym – beurteilen können.
„Sehr unfreundlich, lange Wartezeiten, absolut nicht kompetent“ wird z.B. ein vernichtendes Urteil über einen niedergelassenen Arzt in Norddeutschland zitiert, das sich auf dem Internetportal „Topmedic“ finden soll (www.topmedic.de). Während die Ärzte namentlich genannt werden, kann jeder Patient die Bewertung anonym abgeben. Weitere Portale finden sich z.B. auf www.arztspiegel.de und www.pflege-ampel.de.
Zitat Ende
Viele negative Bewertungen können den Umsatz verringern, egal bei welchem Dienstleister. Ein Dienstleister sollte somit immer darauf achten, daß er im Internet gut bewertet wird und er sollte sich notfalls mit juristischen Mitteln gegen unsachliche und oder beleidigende Eintragungen zur Wehr setzen.
Nur was ist, wenn die Eintragungen anonym erfolgt sind ?
Infovideo dazu.
Rechtsanwaltsbewertungsportale im Internet
Nun es ist passiert, es ist soweit:
Das erste deutsche Anwaltsbewertungsportal ist online gegangen.
Bei
Unter www.rechtsanwalt.am kann man nunAnwaltskanzleien benoten, mit einem Punktesystem von 1 - 10 Punkten kann man eine Bewertung abgeben.
Nach dem Anbieter www.anwaltsvergleich.ch aus der Schweiz hat sich hier somit unseres Wissens erstmals eine deutsche Firma getraut, ein derartiges Bewertungsportal für Anwälte anzubieten.
Juristisch steht die Sache noch auf wackeligen Beinen, die Links AGBs und Anwaltskanzleien funktionieren noch nicht, man findet keine AGBs, gleichwohl kann man sich schon registrieren und seine Daten eingeben.
Unter Impressum finden sich folgende Angaben:
Webmanager GmbH
rechtsanwalt.am
Hauptstr. 19
D-76547 Sinzheim/Baden-Baden
Telefon +49 (0) 7221 991944
Telefax +49 (0) 7221 991708
E-Mail: info(at)webmanager(dot)net
www.webmanager.net
Ust-Ident-Nr.: DE 206 713 721 Mannheim HRB 700651
Geschäftsführer: Achim Kilgus, Dipl.-Betriebswirt (BA)
Der Seitenaufbau ist offensichtlich noch nicht endgültig; es bleibt somit abzuwarten wie sich diese Sache weiterentwickelt.
Momentan kann der User zwar eine Bewertung von 1 - 10 wählen und absenden, man sieht aber nirgendwo das Ergebnis der Bewertung. Wählt man z.B. das Rechtsgebiet Arbeitsrecht aus so erscheint eine Liste mit Kanzleien, die erste Kanzlei hat 3,5 grinsende rote Smilys und es werden 577 Aufrufe angezeigt.
Um einen Kommentar schreiben zu können muss man sich einloggen, bewerten kann man den Eintrag offensichtlich auch als anonymer User.
Wie lange wird es da wohl dauern, bis sich alle Kanzleiinhaber dort selbst mit der Höchstpunktzahl 10 hochloben ?
Wie lange wird es wohl dauern, bis verärgerte Mandanten dort mitzumischen versuchen ?
Fraglich ist unseres Erachtens allerdings auch, was 3.5 Smiyls ausdrücken sollen oder was zum Beispiel eine Bewertung von 4.8 ausdrücken soll.
Das erste deutsche Anwaltsbewertungsportal ist online gegangen.
Bei
www.frag-einen-anwalt.dekonnte man ja auch schon "seinen Senf" in Form einer Bewertung dazugeben.
Unter www.rechtsanwalt.am kann man nunAnwaltskanzleien benoten, mit einem Punktesystem von 1 - 10 Punkten kann man eine Bewertung abgeben.
Nach dem Anbieter www.anwaltsvergleich.ch aus der Schweiz hat sich hier somit unseres Wissens erstmals eine deutsche Firma getraut, ein derartiges Bewertungsportal für Anwälte anzubieten.
Juristisch steht die Sache noch auf wackeligen Beinen, die Links AGBs und Anwaltskanzleien funktionieren noch nicht, man findet keine AGBs, gleichwohl kann man sich schon registrieren und seine Daten eingeben.
Unter Impressum finden sich folgende Angaben:
Webmanager GmbH
rechtsanwalt.am
Hauptstr. 19
D-76547 Sinzheim/Baden-Baden
Telefon +49 (0) 7221 991944
Telefax +49 (0) 7221 991708
E-Mail: info(at)webmanager(dot)net
www.webmanager.net
Ust-Ident-Nr.: DE 206 713 721 Mannheim HRB 700651
Geschäftsführer: Achim Kilgus, Dipl.-Betriebswirt (BA)
Der Seitenaufbau ist offensichtlich noch nicht endgültig; es bleibt somit abzuwarten wie sich diese Sache weiterentwickelt.
Momentan kann der User zwar eine Bewertung von 1 - 10 wählen und absenden, man sieht aber nirgendwo das Ergebnis der Bewertung. Wählt man z.B. das Rechtsgebiet Arbeitsrecht aus so erscheint eine Liste mit Kanzleien, die erste Kanzlei hat 3,5 grinsende rote Smilys und es werden 577 Aufrufe angezeigt.
Um einen Kommentar schreiben zu können muss man sich einloggen, bewerten kann man den Eintrag offensichtlich auch als anonymer User.
Wie lange wird es da wohl dauern, bis sich alle Kanzleiinhaber dort selbst mit der Höchstpunktzahl 10 hochloben ?
Wie lange wird es wohl dauern, bis verärgerte Mandanten dort mitzumischen versuchen ?
Fraglich ist unseres Erachtens allerdings auch, was 3.5 Smiyls ausdrücken sollen oder was zum Beispiel eine Bewertung von 4.8 ausdrücken soll.
Freitag, 4. Juli 2008
OLG Köln bestätigt Spickmich.de
Presseschau:
OLG Köln bestätigt Spickmich.de
Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet bewerten. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag und wies die Berufungsklage einer Gymnasiallehrerin gegen das Internetforum „Spickmich.de“ zurück. Die Pädagogin wollte den Betreibern verbieten lassen, Daten wie ihren Namen, Unterrichtsfächer, Zitate und Benotungen auf der Internetseite zu veröffentlichen. Das Gericht befand dies aber für zulässig. Die Betreiber zeigten sich erfreut über das Urteil.
Quelle / Volltext: Focus
OLG Köln bestätigt Spickmich.de
Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet bewerten. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag und wies die Berufungsklage einer Gymnasiallehrerin gegen das Internetforum „Spickmich.de“ zurück. Die Pädagogin wollte den Betreibern verbieten lassen, Daten wie ihren Namen, Unterrichtsfächer, Zitate und Benotungen auf der Internetseite zu veröffentlichen. Das Gericht befand dies aber für zulässig. Die Betreiber zeigten sich erfreut über das Urteil.
Quelle / Volltext: Focus
Montag, 30. Juni 2008
Zuschrift eines Personalberaters zum Thema Bewerberauslese:
Zuschrift eines Personalberaters zum Thema Bewerberauslese:
Hallo,
ich bin dankbar für jeden Hinweis den ich im Netz finden kann. Damit spare ich mir doch den oftmals schmerzhaften Lernprozess im Team, wenn ein Bewerber sein wahres Gesicht schon vorab im Internet zeigt und ich nicht erst mal im Auswahlverfahren geblendet werde. Genau so freue ich mich, wenn Bewerber im AC genauso überzeugen wie vorher in ihren Veröffentlichen im Internet.
Wer also nichts zu verbergen hat, hat auch kein Problem.
Ansonsten heißt es, zu einer Jugendsünde muss man auch mal stehen!
Jeder Mensch hat das Recht sich weiter zu entwickeln - ich erwarte das sogar.
Viele Grüße, Jürgen
Hallo,
ich bin dankbar für jeden Hinweis den ich im Netz finden kann. Damit spare ich mir doch den oftmals schmerzhaften Lernprozess im Team, wenn ein Bewerber sein wahres Gesicht schon vorab im Internet zeigt und ich nicht erst mal im Auswahlverfahren geblendet werde. Genau so freue ich mich, wenn Bewerber im AC genauso überzeugen wie vorher in ihren Veröffentlichen im Internet.
Wer also nichts zu verbergen hat, hat auch kein Problem.
Ansonsten heißt es, zu einer Jugendsünde muss man auch mal stehen!
Jeder Mensch hat das Recht sich weiter zu entwickeln - ich erwarte das sogar.
Viele Grüße, Jürgen
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